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Sabbatjahr

"Das Sabbatjahr ist in der Tora ein Ruhejahr für das Ackerland. Nach jeweils 6 Jahren sollen die Felder ein Jahr lang nicht bebaut werden. Dies entspricht der Bestimmung über den Sabbat als Ruhetag in der Woche. Die Bestimmungen darüber finden sich in der Bibel in Ex 23,10-11 sowie Lev 25,1-7.

Das Gebot des Sabattjahres wird noch heute in Israel von orthodoxen Juden beachtet und in der Praxis für Felder in jüdischem Besitz angewandt. Diese Felder werden für die Dauer des Sabbatjahres an einen Nichtjuden für einen geringen symbolischen Preis verkauft. So beackern die orthodoxen Bauern dann ein »nichtjüdisches Feld« und halten das Gebot ein, aber die Produktion wird nicht unterbrochen.

Außerdem gibt es in der Tora (Dtn 15,1-3) die Bestimmung, im Sabbatjahr die Schulden zu streichen.

Sinn dieser Gebote war in der biblischen Zeit ein sozialer Ausgleich. Im Sabbatjahr durften die Armen sammeln, was auf den liegengelassenen Feldern wuchs. Da es in jedem Jahr brachliegende Felder im Sabbatjahr gab, war so eine Hilfe für den Lebensunterhalt der Armen vorhanden.

Im deutschen Gesetz spiegelt sich diese Bestimmung der Bibel in der Bestimmung über die Insolvenz von Privatpersonen wieder. Ihnen können nach 6 Jahren vom Gericht ihre Schuldverpflichtungen aus Darlehensverträgen erlassen werden.

Sabbatjahr ist oft auch der deutsche Ausdruck für ein »Sabbatical«, also ein Jahr der Teilzeitarbeit oder der »Auszeit« im Berufsleben. Dabei erwirbt ein Arbeitnehmer das Anrecht auf eine langen Urlaub von einem Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres kann er wieder an seinen vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren."



Quelle: http://www.relilex.de/artikel.php?id=56338
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